# Moss DATEV Schnittstelle

*Moss → DATEV*

**Kurz gesagt:** Eine Moss-DATEV-Anbindung macht aus jeder abgerechneten Kartentransaktion, jeder freigegebenen Eingangsrechnung und jeder Auslagenerstattung einen kontierten Buchungssatz, den Ihre Kanzlei als Buchungsstapel importieren kann - inklusive Belegbild in DATEV Unternehmen online. Kartenumsätze laufen einzeln auf das Aufwandskonto gegen ein Moss-Verrechnungskonto, der Sammeleinzug gleicht dieses Konto wieder aus, und ausländische Cloud- und Softwareleistungen bekommen den richtigen Reverse-Charge-Schlüssel. Der Lauf ist täglich und idempotent: nichts wird doppelt gebucht, nichts fällt still unter den Tisch.

## Was eine Moss-DATEV-Anbindung wirklich leistet

Moss sitzt genau dort, wo das Geld das Unternehmen verlässt: virtuelle und physische Karten, Eingangsrechnungen im Freigabeworkflow, Auslagen der Mitarbeitenden, Reisekosten und Kilometerpauschalen sowie die Abos, an deren Abschluss sich niemand mehr erinnert. Jeder dieser Vorgänge ist ein Beleg, aus dem am Ende ein Buchungssatz in DATEV werden muss - mit Konto, Steuerschlüssel, Kostenstelle, Belegfeld und dem passenden Belegbild.

Moss kennt den Händler, den Betrag, den Karteninhaber, die in der App gewählte Kostenstelle und den Belegstatus. DATEV und die Kanzlei, die darin arbeitet, brauchen daraus buchhalterische Aussagen: welches Aufwandskonto im SKR03 oder SKR04, welcher BU-Schlüssel, welcher Kreditor, welche Periode - und wie sich der Sammeleinzug, den Moss von Ihrem Bankkonto abbucht, gegen die Einzelumsätze abstimmt, die er begleicht.

Eine Moss-DATEV-Anbindung schließt diese Lücke laufend statt zum Monatsabschluss. Sie liest abgerechnete und freigegebene Vorgänge aus Moss, wendet Ihre abgestimmten Kontierungsregeln an und übergibt DATEV einen sauberen Buchungsstapel, dessen Belege bereits verknüpft sind.

## Welche Daten fließen

| Vorgang in Moss | Wird in DATEV zu | Hinweis |
| --- | --- | --- |
| Abgerechnete Kartentransaktion | Aufwandsbuchung gegen das Moss-Verrechnungskonto | Nur abgerechnete Umsätze; eine Vorautorisierung kann sich betraglich noch ändern |
| Hochgeladener Beleg | Belegbild in DATEV Unternehmen online, mit der Buchung verknüpft | Übergabe per Rechnungsdatenservice, Zuordnung über die Belegreferenz |
| Freigegebene Eingangsrechnung | Kreditorenbuchung mit Fälligkeit und Zahlungsbedingung | Lieferant auf ein festes Kreditorenkonto gemappt, nicht auf den rohen Händlertext |
| Auslagenerstattung | Buchung auf das Personen- bzw. Kreditorenkonto der oder des Beschäftigten | Auszahlungsweg (über Moss oder über die Lohnabrechnung) einmal festgelegt |
| Kilometergeld und Verpflegungsmehraufwand | Eigene Buchungen mit den gesetzlichen Sätzen | Pauschbeträge und Kürzungen bei Mahlzeitengestellung vorab angewendet |
| Kostenstelle / Projekt-Tag | Felder KOST1 / KOST2 | Muss in den DATEV-Stammdaten existieren, sonst scheitert der Import |
| Sammeleinzug / Wallet-Aufladung | Ausgleich über das Verrechnungskonto | Bankbuchung gegen die Einzelumsätze des Einzugs abgestimmt |
| Steuerliche Behandlung je Vorgang | BU-Schlüssel | Inländische Vorsteuer, Reverse-Charge nach §13b, Drittland, nicht abziehbar |

Kontenfindung, Steuerschlüssel, Kreditorenzuordnung und Verrechnungskonto stimmen wir einmalig mit Ihrer Kanzlei ab und hinterlegen sie in der Pipeline. Danach ordnet das niemand mehr von Hand zu.

## Die Details, an denen einfache Exporte scheitern

- **Vorautorisiert ist nicht abgerechnet.** Hotelreservierungen, Tankstellenfreigaben, Trinkgelder und vor allem Fremdwährungsumsätze werden Tage später mit anderem Betrag und anderem Kurs abgerechnet. Wer bei der Autorisierung exportiert, bucht eine Zahl, die es so nicht mehr gibt. Freigegeben wird nur, was abgerechnet ist - mit dem tatsächlichen Euro-Betrag und der Originalwährung als Zusatzinformation.
- **Der Einzug ist kein Aufwand.** Moss zieht die Kartenumsätze als Sammelbetrag über viele Transaktionen und mehrere Tage hinweg ein. Bucht man diesen Einzug als Aufwand, ist alles doppelt erfasst. Die Umsätze gehören einzeln auf das Verrechnungskonto, der Einzug gleicht es aus. Geht das Konto nicht auf null, stimmt etwas nicht - und genau dafür macht man es so.
- **Fehlende und nachgereichte Belege.** Ohne Beleg mit den Pflichtangaben nach §14 UStG gibt es keinen Vorsteuerabzug. Und der Beleg taucht regelmäßig erst auf, wenn die Buchung längst draußen ist. Für beide Zustände braucht es eine ausdrückliche Regel. Was auf keinen Fall passieren darf: derselbe Umsatz geht ein zweites Mal raus, nur mit anderer Steuerbehandlung.
- **Reverse-Charge im Kartenumsatz.** Ein erheblicher Teil des Kartenvolumens sind Cloud-, Werbe- und Softwareleistungen aus dem Ausland. Die brauchen §13b und den passenden Schlüssel, gesteuert über Sitzland und USt-IdNr. des Anbieters - nicht über den Steuersatz, den jemand in der App ausgewählt hat.
- **Händlertexte sind keine Kreditoren.** Kartenbeschreibungen kommen als Rohtext mit Filialnummern und Städtekürzeln. Ohne Normalisierung und Mapping-Tabelle erfindet jeder Monat neue Kreditorenkonten für denselben Lieferanten, und die Kanzlei räumt das anschließend auf.
- **DATEV verzeiht keine Formfehler.** Belegfeld 1 fasst zwölf Zeichen, Kostenstellen müssen in den Stammdaten stehen, und ein Buchungsstapel wird als Einheit importiert - drei fehlerhafte Zeilen können vierhundert korrekte mitreißen. Ein sauberer Stapel plus separate Fehlerliste ist immer besser als ein abgelehnter Import.
- **Festschreibung.** Ist eine Periode festgeschrieben, kann eine Umkontierung in Moss die Vergangenheit nicht mehr ändern. Späte Korrekturen müssen als datierte Korrekturbuchungen in den offenen Zeitraum - als Regel in der Pipeline, nicht als Gewohnheit im Team.
- **Bewirtung und nicht abziehbarer Aufwand.** Restaurantausgaben auf der Firmenkarte sind die klassische 70/30-Aufteilung mit vollem Vorsteuerabzug, aber teilweise nicht abziehbarem Aufwand. Für Geschenke gelten Freigrenzen. Beides braucht explizite Regeln statt eines Sammelkontos.

## Wie wir sie bauen und betreiben

Wir behandeln das als Pipeline, nicht als monatliches Exportritual. Transaktionen, Rechnungen und Erstattungen werden zeitgesteuert aus Moss abgeholt, auf abgerechnete und freigegebene Zustände gefiltert, validiert und in Ihre abgestimmte DATEV-Kontierung überführt. Ergebnis ist ein Buchungsstapel im DATEV-Format (die EXTF-/DTVF-Struktur, die Kanzlei-Rechnungswesen importiert) - oder Buchungsvorschläge samt Belegbildern über den DATEV Rechnungsdatenservice in DATEV Unternehmen online, wenn Ihre Kanzlei lieber so arbeitet.

Die Pipeline ist idempotent. Jeder Vorgang aus Moss trägt eine stabile Kennung, und wir führen den Lieferstatus je Vorgang mit. Ein erneuter Lauf, ein Retry oder ein nachgereichter Beleg erzeugt deshalb nie eine Doppelbuchung; Korrekturen laufen als Korrekturen. Betrieben wird das Ganze auf cloud-nativer, vollständig EU-gehosteter AWS-Infrastruktur. Das zählt hier mehr als anderswo: Kartenumsätze sind personenbezogene Daten benannter Mitarbeitender, und wenn sie die EU nicht verlassen, bleiben AVV und DSGVO-Position gegenüber Ihrer Kanzlei unkompliziert.

Und dann halten wir sie am Laufen. Monitoring, Alerting, Incident Response und das Beobachten von API-Änderungen bei Moss und DATEV liegen vertraglich bei uns, mit festem Ansprechpartner und SLA. Die Konzeption erfolgt zum Festpreis, Sie kennen die Kosten der Mappingarbeit also vor dem Start.

## Wann sich diese Anbindung lohnt

Moss bringt einen DATEV-Export mit, und der ist ordentlich. Wer eine deutsche Gesellschaft auf einem Kontenrahmen führt, einen üblichen Kanzleiablauf hat und ein paar hundert Belege im Monat bewegt, sollte ihn nutzen. Wir sagen das offen, statt Ihnen eine Pipeline zu verkaufen, die Sie nicht brauchen.

Sie lohnt sich, wenn mehrere Gesellschaften oder Mandanten mit unterschiedlichen Kontenrahmen zusammenlaufen, wenn die Ausgaben zusätzlich in ein ERP müssen, wenn die Kontenfindung von Projekt-, Vertrags- oder Intercompany-Logik abhängt, die der Standardexport nicht abbilden kann, wenn Reverse-Charge und nicht abziehbare Anteile jeden Monat nachkorrigiert werden - oder wenn die ersten drei Werktage jedes Monats für die Abstimmung eines Verrechnungskontos draufgehen, das sich selbst abstimmen sollte.

## Häufig gestellte Fragen

### Moss hat doch einen DATEV-Export. Wozu dann eine eigene Schnittstelle?

Bei einer deutschen Gesellschaft, einem Kontenrahmen und einem üblichen Kanzleiablauf reicht der eingebaute Export zusammen mit DATEV Unternehmen online tatsächlich aus - und das sagen wir Ihnen auch. Eng wird es bei mehreren Mandanten oder Gesellschaften, bei einer Kontenfindung, die der Standardexport nicht abbilden kann, oder wenn die Ausgaben zusätzlich in ein ERP müssen. Ab da schließen Sie die Lücke jeden Monat von Hand.

### Wie werden Kartenumsätze und der Moss-Einzug gebucht?

Getrennt. Jede abgerechnete Kartentransaktion wird als einzelner Aufwandsbuchungssatz gegen ein Moss-Verrechnungskonto gebucht, mit eigenem Steuerschlüssel, eigener Kostenstelle und eigener Belegreferenz. Der Sammeleinzug, den Moss von Ihrem Bankkonto abbucht, deckt viele Transaktionen ab und wird als Ausgleich auf dasselbe Verrechnungskonto gebucht. Läuft es sauber, geht das Konto auf null - genau diese Kontrolle leistet ein manueller Prozess nicht.

### Was passiert mit Transaktionen ohne Beleg oder mit spät nachgereichtem Beleg?

Ohne Beleg, der die Pflichtangaben nach §14 UStG erfüllt, gibt es keinen Vorsteuerabzug - also buchen wir auch nicht so, als gäbe es ihn. Je nach Absprache mit Ihrer Kanzlei wird die Transaktion zurückgehalten, ohne Vorsteuer gebucht oder auf ein Interimskonto gelegt. Kommt der Beleg zwei Wochen später, erzeugt die Pipeline eine datierte Korrekturbuchung im offenen Zeitraum, statt denselben Umsatz ein zweites Mal zu exportieren.

### Werden Kostenstellen, mehrere Gesellschaften und Reverse-Charge abgedeckt?

Ja, und meist ist genau das der Grund für das Projekt. Kostenstellen und Tags aus Moss werden auf KOST1 und KOST2 abgebildet und vor dem Export gegen die DATEV-Stammdaten geprüft. Bei Cloud-, Werbe- und Softwareausgaben steuern Sitzland und USt-IdNr. des Anbieters den Reverse-Charge-Schlüssel, nicht der Steuersatz, den ein Karteninhaber in der App angetippt hat. Mehrere Gesellschaften werden auf ihren jeweiligen Mandanten und Kontenrahmen geroutet.

### Wer betreibt die Schnittstelle nach dem Go-live?

Wir. Die Pipeline läuft auf cloud-nativer, vollständig EU-gehosteter Infrastruktur, die wir überwachen; Alerting und Incident Response liegen vertraglich bei uns. Ändert Moss die API oder DATEV das Format des Buchungsstapels, ist das unsere Aufgabe und keine Überraschung, die Ihr Finanzteam am zweiten Werktag des Monats entdeckt. Sie bekommen einen festen Ansprechpartner und ein SLA statt eines Skripts, an das jemand denken muss.

## Verwandte Integrationen

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## Nach System

- [Alle Schnittstellen für DATEV](https://seamless.engineering/de/integrations/datev/)
- [DATEV API-Changelog](https://seamless.engineering/de/api-changelog/datev/): Keine Breaking Changes oder Deprecations in den letzten 90 Tagen

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