Das ist ein Symptom mit fünf möglichen Ursachen: die Verbindung ist unterbrochen, die Bestellung erfüllt die Filterbedingungen der Übertragung nicht, die Steuerdaten widersprechen sich, die Rechnungsadresse ist unvollständig, oder die Belege existieren und Sie sehen an der falschen Stelle nach. Das Protokoll der Übertragung unterscheidet diese Fälle in zwei Minuten. Ohne das Protokoll rät man.
Ein Fehler mit Meldung ist ein gelöstes Problem, das noch niemand gelöst hat. Sie sehen ihn, Sie schlagen ihn nach, Sie arbeiten ihn ab.
Ausbleibende Belege sind die schwierigere Klasse. Sie erzeugen oft gar keine Meldung, weil aus Sicht der beteiligten Systeme nichts schiefgegangen ist: Der Shop hat die Bestellung, lexoffice hat keinen Auftrag bekommen, und keiner der beiden weiß, dass er etwas vermissen sollte. Deshalb fällt es typischerweise beim Monatsabschluss auf, wenn zwischen Auslöser und Entdeckung schon Wochen liegen.
Die Verbindung ist unterbrochen. Zugang abgelaufen, Passwort geändert, App neu autorisiert. Erkennbar daran, dass ab einem exakten Zeitpunkt gar nichts mehr ankommt.
Die Bestellung erfüllt die Filterbedingungen nicht. Übertragung erst ab Zahlungseingang, nur bei bestimmten Zahlungsarten, erst ab einem Startdatum. Erkennbar daran, dass ein Teil durchläuft und die fehlenden Bestellungen etwas gemeinsam haben. Dieser Fall erzeugt keine Fehlermeldung, weil formal nichts fehlschlägt.
Die Steuerdaten widersprechen sich. Der Beleg wird abgelehnt, weil Shop, App und lexoffice unterschiedliche steuerliche Annahmen treffen. Erkennbar an einer Rückmeldung im Protokoll, und meist beginnt es mit dem ersten Verkauf in eine neue Konstellation.
Die Rechnungsadresse ist unvollständig. Betrifft einzelne Bestellungen. Ebenfalls im Protokoll sichtbar.
Die Belege existieren, Sie sehen woanders hin. Als Entwurf statt als festgeschriebene Rechnung, im falschen Zeitraum gefiltert, oder als anderer Belegtyp angelegt als erwartet. Klingt banal, kommt regelmäßig vor.
| Frage | Was die Antwort ausschließt |
|---|---|
| Kommt gar nichts oder manches an? | ”Gar nichts” deutet auf Verbindung, “manches” schließt sie aus |
| Seit wann? | Ein exakter Zeitpunkt deutet auf eine Änderung |
| Was haben die fehlenden Bestellungen gemeinsam? | Land, Steuersatz, Zahlungsart, Kundentyp, Belegtyp |
| Steht im Protokoll eine Rückmeldung von lexoffice? | Rückmeldung heißt: Beleg wurde versucht und abgelehnt |
| Steht gar nichts im Protokoll? | Dann wurde es nie versucht, also Filter oder Verbindung |
Die letzte Zeile ist die wichtigste und wird am häufigsten übersehen. Eine Bestellung ohne Protokolleintrag wurde nie zur Übertragung angenommen. Damit können Sie die gesamte Suche in Steuer- und Adresseinstellungen überspringen, denn der Fall ist eine Etage früher hängen geblieben.
Übertragungs-Apps sind reaktiv. Sie handeln, wenn ein Vorgang bei ihnen ankommt, und sie melden, wenn dabei etwas schiefgeht. Systembedingt können sie nicht bemerken, dass ein Vorgang gar nicht erst angekommen ist. Genau in dieser Lücke lebt dieses Problem.
Wir überwachen deshalb die Erwartung. Entstehen an einem Werktag deutlich weniger Belege als es Bestellungen gab, ist das ein Alarm, auch wenn kein einziger Fehler aufgetreten ist. Zu jeder Bestellung lässt sich außerdem sagen, ob sie übertragen wurde, warum nicht, und was zurückkam, ohne dass erst ein Debug-Modus eingeschaltet werden muss, nachdem das Problem schon da ist.
Abgewiesene Vorgänge landen in einer Warteschlange und werden nach der Korrektur erneut verarbeitet. Und welche Bestellungen übertragen werden und welche nicht, ist eine dokumentierte Regel statt einer Voreinstellung, die vor zwei Jahren jemand gesetzt hat.
Praktisch heißt das: Sie hören von einem Problem an dem Tag, an dem es entsteht, statt am 5. des Folgemonats.
Sie sehen das im Livebetrieb und möchten, dass es nicht mehr Ihr Problem ist? Wir konzipieren, bauen und betreiben die Schnittstelle dauerhaft, inklusive der Validierung und Wiederholungslogik, die diese Art von Fehler gar nicht erst bei Ihnen ankommen lässt. Festpreis-Angebot zur Aufwandsabschätzung innerhalb von 48 Stunden.