lexoffice prüft die Rechnungsadresse auf Vollständigkeit und Plausibilität. Fehlt ein Pflichtfeld, ist der Ländercode unbekannt oder passt die Postleitzahl nicht zum Land, entsteht kein Beleg. Bei Shop-Anbindungen liegt das selten an einem Tippfehler des Kunden. Shops lassen Bestellungen mit weniger Adressdaten zu, als lexoffice für einen Beleg verlangt, und Marktplätze geben Adressen teilweise anonymisiert heraus.
Bevor ein Beleg entsteht, prüft lexoffice die Rechnungsadresse auf Vollständigkeit und innere Stimmigkeit. Konkret: Sind Name, Straße, Postleitzahl, Ort und Land vorhanden, ist das Land ein erkannter Wert, passt die Postleitzahl formal dazu, und liegt bei Firmenkunden ein Firmenname sowie eine eventuell vorhandene USt-IdNr. im dafür vorgesehenen Feld?
Fällt eine dieser Prüfungen durch, entsteht kein Beleg.
Ein Shop ist darauf optimiert, dass eine Bestellung zustande kommt. Er nimmt unvollständige oder unsaubere Adressen an, weil ein abgebrochener Checkout teurer ist als eine Adresse, die später korrigiert wird. lexoffice erzeugt ein steuerlich relevantes Dokument und muss streng sein.
Beide verhalten sich richtig. Die Lücke dazwischen zu schließen ist die eigentliche Aufgabe der Schnittstelle: Aus etwas, das für einen Kaufabschluss reichte, etwas machen, das für einen Beleg reicht, und melden, wenn das nicht geht.
| Auslöser | Was fehlt oder kollidiert |
|---|---|
| Gastbestellung ohne vollständige Anschrift | Meist Firmenname oder Adresszusatz |
| Marktplatzbestellung (Amazon, eBay) | Anonymisierte oder verkürzte Adressdaten |
| Abweichende Liefer- und Rechnungsadresse | Der Export nimmt die falsche der beiden |
| Land als Klartext statt Ländercode | ”Deutschland” statt “DE” |
| Hausnummer im eigenen Feld | Shop und Buchhaltung trennen unterschiedlich |
| USt-IdNr. im Notizfeld | Wird nicht als Steuermerkmal erkannt |
| Sehr lange Namens- oder Straßenangaben | Feldlängenbegrenzung im Zielsystem |
Öffnen Sie die betroffene Bestellung im Shop und sehen Sie sich die Rechnungsadresse an, nicht die Lieferadresse. Prüfen Sie das Land in genau der Schreibweise, die übertragen wird.
Klären Sie dann, ob es sich um einen Firmenkunden handelt. Bei Firmenkunden fehlt oft der Firmenname im dafür vorgesehenen Feld, weil er im Namensfeld steht, und das sieht in der Bestellansicht vollständig aus. Achten Sie außerdem auf die USt-IdNr., wenn es eine steuerfreie EU-Lieferung sein soll: Steht sie im falschen Feld, wird sie nicht erkannt, und der Beleg scheitert dann aus einem ganz anderen Grund als dem, den Sie gerade suchen.
Zuletzt ins Protokoll der Übertragung sehen. Dort steht meist, welches Feld beanstandet wurde.
Ein großer Teil dieser Fehler verschwindet durch Normalisierung vor der Übertragung: Ländercodes vereinheitlichen, Adressteile trennen, Firmennamen aus dem richtigen Feld lesen. Ohne dass jemand etwas von Hand anfasst.
Was danach fehlt, melden wir, statt es zu erfinden. Bei einem steuerlich relevanten Beleg ist Raten die schlechteste verfügbare Option. Der betroffene Beleg wird zurückgehalten, der Rest des Tages läuft durch.
Wie mit Marktplatzbestellungen und ihren eingeschränkten Adressdaten umzugehen ist, klären wir einmal mit Ihnen und Ihrer Kanzlei und wenden es dann konsistent an. Sie erfahren von einer unvollständigen Bestellung an dem Tag, an dem sie eingeht.
Sie sehen das im Livebetrieb und möchten, dass es nicht mehr Ihr Problem ist? Wir konzipieren, bauen und betreiben die Schnittstelle dauerhaft, inklusive der Validierung und Wiederholungslogik, die diese Art von Fehler gar nicht erst bei Ihnen ankommen lässt. Festpreis-Angebot zur Aufwandsabschätzung innerhalb von 48 Stunden.